10.12.2022 - 14:02 Uhr
4 Posts
Eintagsfliege
|
Zitat von Dodie99:
Soll die Sauna z. B. auf einem Grundstück errichtet werden, das kein Bau- sondern Gartenland ist, wird die Genehmigung versagt, da dort keine Aufenthaltsräume, und als solche sind Saunen definiert, zugelassen sind.Kommt schon mal vor das ein Grundstück aus mehreren Flurstücken besteht, wo dies der Fall ist.
Zu finden in der Landesbauordnung und daher in den einzelnen Bundesländern nicht einheitlich.
|
Das ist so nicht ganz korrekt. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat zum Beispiel 1990 geurteilt:
Eine Sauna ist ähnlich wie ein Badezimmer kein Aufenthaltsraum.
Allerdings sind abhängig vom konkreten Bundesland und Ort immer noch recht viele Vorschriften zu beachten. Landesbauordnung, Bebauungsplan, .... Hier im Zweifel beim örtlichen Bauamt nachfragen.
Generll stehen die Chancen für eine Fassauna mit Elektroofen aber gar nicht schlecht. Markus
|